Stellungnahme zur Wahl des Ortsvorstehers für Würmersheim

Wir sind als Grüne im Durmersheimer Gemeinderat und dem Würmersheimer Ortschaftsrat jeweils in Fraktionsstärke vertreten und nehmen hiermit Stellung zur Wahl des Ortsvorstehers für Würmersheim. Zu der Wahl des Ortsvorstehers gibt es eine Reihe von Zusammenhängen die nicht allen bekannt sind, über die wir jedoch nach Aufhebung der Schweigepflicht der Behandlung damit zusammenhängender Themen in nicht öffentlicher Sitzung endlich reden dürfen.

Im Zuge der Aufstellung des Haushalts für 2024 kamen Fragen auf zu Einnahmen und Nutzung des Gemeindezentrums im Ortsteil Würmersheim. Da die Verwaltung des Gemeindezentrums an den Ortsvorsteher delegiert war, wurde dieser Anfang April vom Rechnungsamt schriftlich um Auskunft gebeten und Anfang Juni, nachdem bis dato keine Antwort erfolgte, daran erinnert.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Ortsvorsteher ein Ehrenbeamter auf Zeit ist, und eine monatliche Vergütung erhält. Dienstherr des OV ist der Bürgermeister der Gemeinde.

Nachdem der Ortsvorsteher also keine Antworten geliefert hat und somit unseres Erachtens auch seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, hat die Gemeindeverwaltung selbst recherchiert.

In diesem Zusammenhang wurde fraktionsübergreifend von mehreren Gemeinderät*innen am 05.08.24 ein Antrag auf Unterrichtung und Einsichtnahme nach § 24 Abs. 3 S. 1 und 2 GemO BW gestellt. Der Teil I „Unterrichtung“ wurde von Seiten der Verwaltung per E-Mail am 10.09.24 an die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie an alle Fraktionsvorsitzenden beantwortet.

Am 09.09.24 fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Rechnungsamtsleitung und Ortsvorsteher statt, an dem Vertreter der Vereine sowie eine Gemeindemitarbeiterin der Ortsverwaltung Würmersheim teilnahmen. Am 30.09.24 folgte ein Gespräch von Bürgermeister Eckert mit weiteren Vereinsvorsitzenden.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung besteht nach wie vor an vielen Stellen Klärungsbedarf, denn neben den ca. 21.000 € auf dem Konto, das Gemeindezentrum betreffend, gibt es ein weiteres Konto für das Speckkälblefest, auf welchem ebenfalls über 15.000 € liegen. Außerdem gibt es im Rathaus Würmersheim einen Bargeldbestand in vierstelliger Höhe, welcher aus einbehaltenen Kautionen von Vermietungen stammen soll.

Was die Zuordnung der Konten angeht, gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Verwaltung, dem OV und den Vereinen, d. h. die rechtliche und auch steuerliche Einordnung ist noch nicht abschließend erfolgt.

Diese noch zu treffende Einordnung steht auch den Ausführungen des Ortsvorstehers in einer Mail an Vereins- und Fraktionsvorsitzende entgegen, denn es ist mitnichten alles in Ordnung. Auch der Verweis seitens des OV auf seinen Vorgänger im Amt ist nicht hilfreich, denn zum einen ist dieser bereits verstorben und zum anderen ändern sich Dinge mit der Zeit, und es handelt sich hier um einen Zeitraum von 15 Jahren!

Unabhängig von den Finanzen gab es auch Unregelmäßigkeiten bei der Vermietung des Gemeindezentrums, so wurden verminderte Mieten oder auch kostenfreie Überlassungen vereinbart, was insofern befremdlich ist, da der OV auch im Vorstand einer der nutznießenden Organisation ist.

Ebenfalls kritisch zu sehen ist die Buchungsabwicklung für die Würmersheimer Waldhütte via Homepage des Ortsteils. Die Homepage erfüllt in keiner Weise die Anforderungen des Datenschutzes und es haben Dritte Zugriff auf Daten, ohne in einem Dienstverhältnis mit der Gemeinde zu stehen.

Aus o. g. Gründen hat die Verwaltung dem Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung (der Sperrvermerk wurde mittlerweile aufgehoben) vorgeschlagen, die Verwaltung und Vermietung von Gemeindezentrum und Würmersheimer Waldhütte nicht länger in der Verantwortung der Ortsverwaltung/des Ortsvorsteher zu belassen. Der Gemeinderat hat dem mit sehr großer Mehrheit zugestimmt.

Wahl des Ortsvorstehers im Gemeinderat am 27.11.24
Anwesend sind: 19 Gemeinderätinnen und der Bürgermeister, insgesamt 20 Stimmen

Der Ortsvorsteher wird laut Gemeindeordnung nicht von den Bürger*innen direkt gewählt.  Der Ortschaftsrat macht einen Vorschlag an den Gemeinderat und der GR stimmt darüber ab. Es gibt keinen Automatismus wonach der Vorschlag einfach abzunicken ist. Auch das Ergebnis bei der Wahl des Ortschaftsrates spielt nicht direkt eine Rolle. Der Ortsvorsteher geriert sich gerne als Stimmenkönig und leitet daraus für sich die Legitimation ab Ortsvorsteher zu sein.  Es sei hier die Frage erlaubt, ob er und seine Partei auch so viele Stimmen bekommen hätten, wenn Bevölkerung und Wähler*innen um all diese Umstände gewusst hätten.

Ortsvorsteher*innen haben unserem Verständnis nach, eine wichtige Vermittlerrolle und agieren als Brücke zwischen der Bevölkerung und der kommunalen Verwaltung, sollten also Meinungen bündeln und sachlich vermitteln.

Sie sollten Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Bürgernähe ausstrahlen sowie in der Lage sein, sachliche Diskussionen zu führen und Konflikte konstruktiv zu lösen. 

Kollegialität, Teamgeist, Kritikfähigkeit und Offenheit für Verbesserungsvorschläge sind gerade in diesem Amt für ein gutes Miteinander unabdingbar.

Leider zeigt die bisherige Amtsführung deutliche Defizite in diesen zentralen Bereichen. Es fehlt an Transparenz gegenüber der Verwaltung, dem Gemeinderat und dem Ortschaftsrat, was zu Unklarheiten und rechtlichen Missständen geführt hat, wie oben ausgeführt, z.B. bei der Vermietung des Gemeindezentrums und der Waldhütte.  

Sitzungen des Ortschaftsrats werden ohne Begründung abgesagt, Kritik ignoriert, einzelne Ortschaftsräte beleidigt und Absprachen nicht eingehalten. Entscheidungen sind oft destruktiv statt lösungsorientiert. 

Aufgaben und Themen die der Gemeinderat an den Ortschaftsrat delegiert hat, z.B. die Neugestaltung des Parkplatzes am Gemeindezentrum, wurden nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Eine sachliche Auseinandersetzung oder Konfliktlösung mit dem noch kommissarisch im Amt befindlichen Ortsvorsteher Schorpp ist so aus unserer Sicht nicht möglich, und eine Bereitschaft zur Verhaltensänderung sowie einer kollegialen und konstruktiven Zusammenarbeit ist nicht erkennbar. All dies hat das notwendige Vertrauen erheblich erschüttert.

Dieses Vertrauen hat ganz offensichtlich auch der Großteil des Gemeinderates nicht mehr, denn Schorpp kam in zwei Wahlgängen nur auf acht bzw. neun Stimmen, und verpasste damit die notwendige Mehrheit von mindestens 11 Stimmen deutlich. Damit ist der Vorschlag nichtig und der Ortschaftrat muss über einen neuen Vorschlag für das Amt des Ortsvorstehers beraten.

Die Bewerberin für die Stellvertretung des Ortsvorstehers hat ihre Kandidatur zurückgezogen, was vom Gemeinderat begrüßt wurde und den Wahlgang dazu erübrigte.

Wir wünschen uns weiterhin einen klaren Kurswechsel, denn ein „Weiter so“ kann es aus unserer Sicht aus den genannten Gründen nicht geben. Es bleibt für uns bei einem klaren Nein zur Bestätigung von Helmut Schorpp als Ortsvorsteher von Würmersheim.


B90/Grüne-Fraktionen im Gemeinderat Durmersheim und Ortschaftsrat Würmersheim

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