In der Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2026 ging es im TOP 5 um die Kommunale Wärmeplanung.
Laut Vorlage ist die Wärmeplanung:
- ein strategisch unverbindliches Instrument,
- keine Fachplanung und kein verbindlicher Ausbauplan,
- und rechtlich folgenlos für Bürger und Unternehmen (§ 5 Wärmeplanungsgesetz)
Ein Beschluss wäre formal also eine Kenntnisnahme und Billigung des Plans als Strategiegrundlage,
nicht eine Investitions- oder Ausbauentscheidung und verpflichtet nicht zur Umsetzung einzelner
Maßnahmen.
Die Integration in die Verwaltungspraxis bedeutet: künftige Maßnahmen, Förderanträge oder
Bauleitplanungen sollen an den Plan anknüpfen, aber nicht daran gebunden sein.
Aber ein Beschluss signalisiert politisch, dass der Gemeinderat die im Plan beschriebenen
Handlungsrichtungen (zentrale und dezentrale Optionen) grundsätzlich anerkennt.
Im Kontext der finanziell prekären Haushaltslage, der negativen Erfahrungen in Würmersheim und
steigender technischer Reife dezentraler Systeme ist es nicht verantwortungsvoll, neue kommunale
Wärmenetze anzustreben und in diese zu investieren.
Eine dezentrale, strombasierte Strategie (Wärmepumpen + Sektorenkopplung)
- entspricht den aktuellen GEG-65 %-Vorgaben,
- nutzt die bestehende Strominfrastruktur,
- und erfordert keine kommunale Verschuldung.
Mit Sektorenkopplung und flexibler Netzsteuerung (Smart Meter, Lastverschiebung) ist die Netzbelastung
beherrschbar bis tendenziell entlastend.
Wirtschaftliche und organisatorische Bewertung:
| Kriterium | Zentrale Wärmenetze | Dezentrale Wärmepumpen / Sektorenkopplung |
| Investitionsbedarf | Sehr hoch (5–10 Mio € + Folgekosten) | Dezentral vom Nutzer getragen |
| Betriebsrisiko | Hoch (Defizite wie TG 2 & 3 belegen Modellrisiko) | Niedrig – private Verantwortung |
| Fördermöglichkeiten | 30–40 % über BEW möglich → trotzdem Eigenanteil | Einzel‑ und Gebäudeförderungen (KfW, BEG) |
| Netzverluste / Effizienz | 15 – 30 % Verlust + hoher Wartungsaufwand | Direktnutzung, kaum Verluste |
| Skalierbarkeit / Zukunftsfähigkeit | Eingeschränkt, technologiegebunden | Modular, mit Sektorenkopplung kombinierbar |
| Haushaltsbelastung | Sehr hoch, Betrieb & Rücklagenpflicht | Keine kommunale Bilanzbelastung |
| Bürgerakzeptanz | Gering (TG 2 & 3 als warnendes Beispiel) | Hoch (Eigenverantwortung, flexible Lösungen) |
Kurzbewertung (Ampel)
| Aspekt | Einschätzung | Kommentar |
| Gesetzliche Pflichterfüllung (WPG § 5) | 🟢 | Plan Musserfordernis erfüllt |
| Wirtschaftliche Tragfähigkeit | 🔴 | kommunale Netzinvestitionen untragbar |
| Technische Aktualität | 🟠 | veraltet (fehlende Gebiete, keine Smart‑Grid‑Integration) |
| Strategische Relevanz | 🟢 | Orientierungshilfe, kein Planungsinstrument |
| Haushaltsverträglichkeit | 🔴 | kein Handlungsspielraum für neue Wärmenetze |
| Zukunftsfähigkeit (Sektorenkopplung, PV, WP) | 🟢 | dezentrale Lösung zukunftsfähig & realistisch |
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete
Beschlussvorschlag / Antrag:
- Der Gemeinderat beschließt die kommunale Wärmeplanung.
- Die kommunale Wärmeplanung wird künftig in den Verwaltungsprozess der
Gemeinde Durmersheim integriert.
Dem Punkt 1 konnten wir zustimmen, Punkt 2 haben wir abgelehnt, denn es macht aus unserer Sicht keinen Sinn weitere kommunale Wärmenetze zu bauen und es kann anhand des o. g. Beschlusses nicht ausgeschlossen werden.